Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, da sie unsere und Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf die von uns verkauften Produkte darlegen.
1. Definitionen und Interpretation
1.1 In diesen Bedingungen:
“Partner” bezeichnet ein Unternehmen, eine Firma oder eine Einzelperson, die das betreffende Unternehmen oder Unternehmen kontrolliert, von diesem kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem betreffenden Unternehmen oder der betreffenden Firma steht;
“Vertrag” bezeichnet einen Vertrag zwischen den Parteien über den Verkauf und die Lieferung von Produkten, die gemäß Ziffer [3] geschlossen wurden;
“Kunde” bezeichnet den Kunden für die Produkte, wie von Aireka Scientific Co., Ltd.
“Ereignis höherer Gewalt” bezeichnet ein Ereignis oder eine Reihe verwandter Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen (einschließlich Stromausfall, Arbeitskämpfe, die Dritte betreffen, Gesetzesänderungen, Katastrophen, Explosionen, Brände, Überschwemmungen) Unruhen, Terroranschläge und Kriege);
“Preise” bezeichnet die Standardlistenpreise des Lieferanten für die Produkte, die vom Lieferanten an den Kunden gesendet wurden (sofern ein schriftliches Angebot oder eine Proforma-Rechnung (PI) geliefert wurde) oder auf der Website des Lieferanten veröffentlicht wurden (wenn ein schriftliches Angebot / eine Proforma-Rechnung vorliegt) nicht geliefert worden);
“Produkte” bezeichnet die Produkte, die vom Kunden gemäß diesen Bedingungen vom Lieferanten gekauft werden können oder werden (Einzelheiten hierzu finden Sie unter www.ecuvettes.com).
“Lieferant” bedeutet eCuvettes, gehört zu Aireka Scientific Co., Ltd, einer in Hongkong eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Unit 11, 27/F., K. Wah Center, 191 Java Road, North Point, Hong Kong; und
“Bedingungen” bezeichnet diese Lieferbedingungen.
1.2 Die ejusdem generis-Regel soll nicht zur Auslegung dieser Bedingungen verwendet werden. Daraus folgt, dass ein in diesen Bedingungen verwendetes allgemeines Konzept oder eine allgemeine Kategorie nicht durch spezifische Beispiele oder Instanzen eingeschränkt wird, die in Bezug auf ein solches Konzept oder eine solche Kategorie verwendet werden.
2. Diese Bedingungen
Diese Bedingungen enthalten die einzigen Bedingungen, unter denen der Lieferant mit dem Kunden verhandelt, und sie regeln alle Verträge unter Ausschluss aller anderen Bedingungen.
3. Verträge
3.1 Wird ein schriftliches Angebot oder eine Proforma-Rechnung (PI) vorgelegt, so gilt jedes schriftliche Angebot / PI für die Lieferung von Produkten, die der Lieferant an den Kunden abgegeben hat, als Angebot des Lieferanten, dem Kunden Produkte zu liefern, die diesen unterliegen Bedingungen.
3.2 Damit ein Vertrag in Kraft tritt:
(a) Der Lieferant muss dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten. und
(b) Der Kunde muss dem Lieferanten seine schriftliche Annahme dieses Angebots / PI zusammen mit seiner schriftlichen Annahme dieser Bedingungen innerhalb eines Monats nach dem Datum der Angebotserstellung zusenden.
und nach Eingang der schriftlichen Annahme des Angebots / PI gemäß dieser Klausel beim Lieferanten[3 .2] Zwischen den Parteien tritt ein Vertrag in Kraft.
3.3 Wird kein schriftliches Angebot / PI geliefert, gilt jede Bestellung von Produkten, die der Kunde dem Lieferanten erteilt, als Angebot des Kunden, Produkte vom Lieferanten gemäß diesen Bedingungen zu kaufen.
3.4 Damit ein Vertrag in Kraft tritt:
(a) Der Kunde muss dem Lieferanten eine Bestellung aufgeben und dem Lieferanten seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu diesen Bedingungen erteilen. und
(b) der Lieferant muss dem Kunden eine Auftragsbestätigung senden;
und mit Erteilung einer Auftragsbestätigung durch den Lieferanten tritt ein Vertrag zwischen den Parteien in Kraft.
4. Lieferung
4.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart:
(a) Alle Produkte werden vom Lieferanten an die Geschäftsräume des Kunden geliefert, wie im Angebot / PI (sofern angegeben) vom Lieferanten an den Kunden oder (wenn kein Angebot vorliegt) in der vom Kunden an den Kunden gelieferten Bestellung angegeben der Zulieferer;
(b) der Lieferant ist für die Organisation des Ladens, Transports, Transports und Entladens der Produkte verantwortlich;
(c) Der Lieferant ist für die Zahlung aller Kosten im Zusammenhang mit dem Laden, Befördern, Transportieren und Entladen der Produkte mit Ausnahme der Zollgebühren verantwortlich. und
(d) Das Risiko in den Produkten geht vom Lieferanten auf den Kunden über, wenn die Produkte an den Kunden geliefert werden.
4.2 Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Lieferung der Produkte im Rahmen eines Vertrags in Raten erfolgt, ist jede Rate Teil eines einzelnen Vertrags und keine separaten Verträge.
4.3 Termine oder Termine für die Lieferung der von den Parteien im Rahmen eines Vertrags vereinbarten Produkte sind nicht Vertragsbestandteil.
5. Titel
5.1 Das rechtliche und gerechte Eigentum an den Produkten geht vom Lieferanten auf den Kunden über, sobald:
(a) Lieferung der Produkte; und
(b) Eingang aller vom Kunden an den Lieferanten aufgrund eines Vertrags geschuldeten Beträge beim Lieferanten.
5.2 Bis das Eigentum an den Produkten auf den Kunden übergegangen ist:
(a) Der Kunde wird die Produkte als Treuhänder und Verwahrer des Lieferanten halten.
(b) Der Kunde wird: (i) die Produkte in einer sicheren, trockenen, trockenen und sauberen Umgebung getrennt von anderen Produkten und Waren lagern; (ii) sicherstellen, dass die Produkte leicht als Eigentum des Lieferanten identifizierbar sind; (iii) keine identifizierenden Markierungen auf den Produkten oder deren Verpackung verunstalten, zerstören, verändern oder verdecken; (iv) sicherstellen, dass keine Gebühren, Pfandrechte oder sonstigen Belastungen für die Produkte entstehen; und (v) Lieferung der Produkte an den Lieferanten auf Anfrage.
5.3 Der Lieferant ist ohne weitere Ankündigung berechtigt, Produkte, an denen er das Eigentum behält, zu prüfen oder wieder in Besitz zu nehmen. und der Kunde gewährt dem Lieferanten und seinen Mitarbeitern und Vertretern eine unwiderrufliche Lizenz, jederzeit Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich die Produkte befinden oder befinden könnten, um solche Produkte zu inspizieren oder zu entfernen, deren Titel beim Lieferanten verbleibt.
5.4 Der Lieferant kann eine Klage auf die Preise der Produkte und alle anderen vertraglich geschuldeten Beträge erheben, ungeachtet dessen, dass das Eigentum an den Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist.
6. Preise und Zahlung
6.1 Der Lieferant kann dem Kunden jederzeit nach Lieferung der Produkte an den Kunden eine Rechnung über die vertraglichen Preise ausstellen.
6.2 Der Kunde zahlt dem Lieferanten die Preise innerhalb von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum einer gemäß Ziffer ausgestellten Rechnung[6 .1] .
6.3 Für Lieferadressen in Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika und Ländern in der Europäischen Union enthalten alle im Rahmen eines Vertrags zu zahlenden Beträge alle Mehrwert- und sonstigen Steuern und Abgaben, die vom Kunden zu zahlen sind (mit Ausnahme der zu zahlenden Steuern) auf das Nettoeinkommen des Lieferanten, das vom Lieferanten zu zahlen ist).
6.4 Wenn der Kunde dem Lieferanten im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem Vertrag keinen angemessenen Betrag zahlt, kann der Lieferant:
(a) dem Kunden von Zeit zu Zeit Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 8% pro Jahr über dem Basiszinssatz der Bank of England berechnen (die Zinsen, die täglich bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung anfallen, werden vierteljährlich berechnet und) auf Anfrage zahlbar sein); oder
(b) vom Kunden Zinsen und gesetzliche Entschädigungen gemäß dem Gesetz über die verspätete Zahlung von Handelsschulden (Zinsen) von 1998 verlangen.
7. Garantien
7.1 Der Lieferant garantiert, dass:
(a) der Lieferant hat (oder wird zum maßgeblichen Zeitpunkt das Recht haben), die Produkte zu verkaufen;
(b) die Produkte sind vorbehaltlich Ziffer [5] frei von jeglichen Gebühren oder Belastungen;
(c) Der Kunde genießt vorbehaltlich der in Ziffer genannten Rechte den stillen Besitz der Produkte[7 .1(b)] ;;
(d) die Produkte entsprechen einer Beschreibung der vom Lieferanten an den Kunden gelieferten Produkte;
(e) die Produkte sind von zufriedenstellender Qualität;
(f) die Produkte sind für jeden Zweck geeignet, den der Kunde dem Lieferanten ausdrücklich (aber nicht nur stillschweigend) vor Abschluss des entsprechenden Vertrags mitteilt;
(g) die Produkte entsprechen einem Muster der vom Lieferanten an den Kunden gelieferten Produkte und sind frei von Mängeln, die ihre Qualität unbefriedigend machen, was bei angemessener Prüfung des Musters nicht erkennbar wäre;
(h) Die Produkte sind nur für die Verwendung in Laborforschung und -entwicklung (F & E) bestimmt. Sofern auf dem Produktetikett, auf der Produktwebseite oder in der zugehörigen Dokumentation nicht anders angegeben, dürfen sie nicht für andere Zwecke verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arzneimittel, Pharmazeutika, Kosmetika, Lebensmittel oder für kommerzielle Zwecke;
(i) Die Produkte entsprechen allen Gesetzen, Regeln und Vorschriften, die für die Vermarktung und den Verkauf der Produkte in Großbritannien gelten. und
7.2 Alle Garantien, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand sind ausdrücklich in diesen Bedingungen oder an anderer Stelle im jeweiligen Vertrag enthalten. Vorbehaltlich der Klausel[9 .1] und soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, werden keine anderen Bestimmungen, die den Vertragsgegenstand betreffen, in diesen Vertrag oder einen damit verbundenen Vertrag aufgenommen.
7.3 Wenn der Kunde innerhalb der angegebenen Garantiezeit (abhängig vom Produkt) innerhalb angemessener Einschränkungen einen Systemausfall oder eine Beschädigung erleidet, kann das System zur Wartung an eCuvettes zurückgesandt werden. Bitte beachten Sie, dass die Garantie erlischt, wenn innerhalb dieser Zeit ein Systemfach geöffnet wird.
7.4 Für Produkte, die unter unsere Garantie fallen, beginnt die Garantiezeit 30 Tage ab Rechnungsdatum.
8. Beschwerden, Gutschriften und Ersatz
8.1 Der Lieferant wird alle angemessenen Anfragen und Beschwerden des Kunden in Bezug auf Qualität, Leistung und Haltbarkeit der Produkte unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 20 Geschäftstagen vollständig beantworten.
8.2 Wenn die Produkte keine vom Lieferanten im Rahmen eines Vertrags gewährte Garantie erfüllen, kann der Kunde diese Produkte mit vorheriger Zustimmung des Lieferanten entweder zurückgeben (nach Wahl des Lieferanten):
(a) eine vollständige Gutschrift des Preises, der dem Lieferanten für diese Produkte gezahlt wurde (ausgenommen die ursprüngliche Lieferung und die damit verbundenen Kosten);
(b) Ersatzprodukte; oder
(c) eine Gutschrift in Bezug auf den Preis der Produkte (verrechnet mit zukünftigen Einkäufen beim Lieferanten).
8.3 Produkte, die unter Ziffer zurückgesandt wurden[8 .2] muss ordnungsgemäß verpackt und innerhalb von 21 Werktagen nach Erhalt der Produkte beim Kunden an die angegebene Adresse an eCuvettes zurückgesandt werden. Produkte, die unter Verstoß gegen diese Klausel zurückgesandt werden, werden nicht gutgeschrieben oder ersetzt, und der Kunde haftet weiterhin für die Zahlung des Preises für diese Produkte.
9. Haftungsbeschränkungen
9.1 Nichts in einem Vertrag schließt die Haftung einer Partei aus oder beschränkt sie für:
(a) Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit dieser Partei;
(b) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung seitens dieser Partei; oder
(c) jede andere Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
9.2 Vorbehaltlich der Klausel[9 .1] Die Haftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden im Rahmen oder im Zusammenhang mit jedem Vertrag, sei es vertraglich oder aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), wird wie folgt begrenzt:
(a) Der Lieferant haftet nicht für: (i) Verlust von Gewinn, Einkommen oder erwarteten Einsparungen, (ii) Verlust oder Beschädigung von Daten, Datenbanken oder Software, (iii) Reputationsschaden oder Schaden am Goodwill, (iv) Verlust eines Vertrags oder einer Geschäftsmöglichkeit oder (v) indirekter, besonderer oder Folgeschaden oder -schaden;
(b) Der Lieferant haftet nicht für Verluste, die sich aus einem Ereignis höherer Gewalt ergeben.
(c) Die Haftung des Lieferanten in Bezug auf ein Ereignis oder eine Reihe damit verbundener Ereignisse übersteigt nicht den vom Kunden im Rahmen des Vertrags an den Lieferanten gezahlten oder zu zahlenden Gesamtbetrag.
10. Vertragslaufzeit und Kündigung
10.1 Jeder Vertrag tritt gemäß Ziffer [3] in Kraft und bleibt bis zu dem früheren Zeitpunkt in Kraft:
(a) der spätere Abschluss von: (i) Lieferung aller Produkte; und (ii) den Eingang aller Beträge, die dem Lieferanten im Rahmen des Vertrags zustehen, beim Lieferanten; und
(b) die Kündigung des Vertrages gemäß den Bestimmungen dieser Klausel.
10.2 Ein Vertrag kann unter folgenden Umständen gekündigt werden:
(a) Jede Partei kann einen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei sofort kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine Vertragsbedingung begeht.
(b) Der Lieferant kann einen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden sofort kündigen, wenn der Kunde dem Lieferanten einen im Rahmen eines Vertrags fälligen Betrag nicht bis zum Fälligkeitstag zur Zahlung zahlt. und
(c) Der Lieferant kann einen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden sofort kündigen, wenn der Kunde die Lieferung der Produkte zu dem im jeweiligen Vertrag vereinbarten Datum nicht annimmt.
10.3 Jede Partei kann einen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei sofort kündigen, wenn:
(a) die andere Partei: (i) aufgelöst ist; (ii) die gesamte (oder im Wesentlichen die gesamte) Geschäftstätigkeit einstellt; (iii) nicht in der Lage ist oder wird, seine Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen; (iv) zahlungsunfähig ist oder wird oder für zahlungsunfähig erklärt wird; oder (v) eine Versammlung einberuft oder eine Vereinbarung oder Zusammensetzung mit seinen Gläubigern trifft oder vorschlägt;
(b) ein Administrator, Verwaltungsempfänger, Liquidator, Empfänger, Treuhänder, Manager oder ähnliches wird über eines der Vermögenswerte der anderen Partei ernannt;
(c) ein Auftrag zur Abwicklung der anderen Partei erteilt wird oder die andere Partei einen Beschluss zur Abwicklung der anderen Partei fasst (außer zum Zweck einer Umstrukturierung eines solventen Unternehmens, bei dem das resultierende Unternehmen alle Verpflichtungen der anderen Partei übernimmt Vertragspartei);
(d) (wenn diese andere Partei eine Einzelperson ist), dass diese andere Partei stirbt oder aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, oder Gegenstand eines Insolvenzantrags oder einer Insolvenzanordnung ist.
11. Auswirkungen der Kündigung
11.1 Mit Beendigung eines Vertrages treten alle Bestimmungen dieses Vertrages außer Kraft, es sei denn, die folgenden Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben bestehen und gelten weiterhin (in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen oder auf andere Weise auf unbestimmte Zeit): Klauseln [1, 5 6, 6,4, 8, 9, 11 und 12].
11.2 Die Kündigung eines Vertrags hat keine Auswirkungen auf die zum Zeitpunkt der Kündigung erworbenen Rechte einer Partei (einschließlich der aufgelaufenen zu zahlenden Rechte und der aufgelaufenen Rechte auf ein Rechtsmittel bei Verletzung der Bedingungen oder der Garantie).
12. Allgemeines
12.1 Auf die Verletzung einer Bestimmung eines Vertrages wird nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der nicht verstoßenden Partei verzichtet.
12.2 Wenn eine Bestimmung eines Vertrags von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde als rechtswidrig und / oder nicht durchsetzbar eingestuft wird, bleiben die anderen Bestimmungen des Vertrags in Kraft. Wenn eine rechtswidrige und / oder nicht durchsetzbare Bestimmung rechtmäßig oder durchsetzbar wäre, wenn ein Teil davon gelöscht würde, gilt dieser Teil als gelöscht, und der Rest der Bestimmung bleibt in Kraft (es sei denn, dies würde der klaren Absicht der Parteien widersprechen In diesem Fall gilt die gesamte einschlägige Bestimmung als gestrichen.
12.3 Verträge dürfen nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das von oder im Namen jeder der Parteien unterzeichnet wurde.
12.4 Der Lieferant kann seine Rechte und Pflichten aus einem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden frei abtreten. Sofern in dieser Klausel oder an anderer Stelle in einem Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, darf keine Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei einen Vertrag oder Rechte oder Pflichten aus einem Vertrag abtreten, übertragen, belasten, lizenzieren oder anderweitig veräußern oder damit umgehen.
12.5 Jeder Vertrag wird zum Nutzen der Parteien geschlossen und ist nicht dazu gedacht, Dritten zu nützen oder von Dritten durchsetzbar zu sein. Das Recht der Parteien, Änderungen, Verzichtserklärungen, Änderungen oder Vergleiche im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem Vertrag zu kündigen, aufzuheben oder zu vereinbaren, bedarf nicht der Zustimmung Dritter.
12.6 Vorbehaltlich der Klausel[9 .1] ::
(a) Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand.
(b) Keine Partei wird Abhilfe in Bezug auf falsche (schriftliche oder mündliche) Angaben machen können, auf die sie sich beim Abschluss eines Vertrags gestützt hat. und
(c) Keine Partei haftet anders als gemäß den ausdrücklichen Bestimmungen eines Vertrags.
12.7 Verträge unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. und die Gerichte von England sind ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten zuständig, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ergeben.